Suisse Caravan Salon 2025
Besuchen Sie uns vom 23. bis 27. Oktober 2025 in Bern auf dem Gelände der BERNEXPO AG!
 
 
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Gaskontrolleure

Gaskontrolle in Wohnmobilen und Wohnwagen: Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, kommt es doch immer wieder zu schweren Zwischenfällen. Flüssiggasanlagen sind weit verbreitet und vor allem bei Campern und Grillfesten beliebt.

 
 

Für Flüssiggasanlagen auf Campingplätzen, in Wohnmobilen und Caravans ist in der Schweiz bislang keine offizielle Gaskontrolle oder Sicherheitskontrollen vorgeschrieben. Für den Zustand der Installationen sind die Besitzer der Wohnmobile, Camper, Wohnwagen oder Grills verantwortlich. Um die Sicherheit der Gasanlagen zu gewährleisten, empfiehlt caravaningsuisse, der Schweizer Carvangewerbe-Verband, alle 3 Jahre eine Gaskontrolle im Wohnmobil oder Wohnwagen zu machen. Auf vielen Campingplätzen ist aus Gründen der allgemeinen Sicherheit die regelmässige Gaskontrolle durch den Campingplatzbetreiber vorgeschrieben.

Auf dieser Liste finden Sie die offiziell anerkannten Gaskontrolleure von caravaningsuisse die berechtigt sind, den «Caravan Control Service» auszuführen.

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Bei der Gasprüfung für Wohnmobile, Caravans und Camper werden die Aufstellung der Gasflaschen, der Druckregler, das Verteilernetz, die Schläuche, Absperreinrichtungen, der Kocher, der Kühlschrank, der Boiler, die Heizung und die Lüftungsöffnungen kontrolliert.

Zur Gasprüfung von Wohnmobilen, Wohnwagen und Camper können Sie nach Anmeldung bei Ihrem Wohnmobil- und Caravanfachhändler vorfahren. Bei neuen Fahrzeugen lässt sich ein solcher Termin leicht auch mit einem Aufbau-Dichtigkeitstest verbinden, den man für die Garantie des Aufbaus durch den Hersteller des Aufbaus benötigt. Verschiedene Gaskontrolleure bieten auch Gaskontrollen für Caravans, Vorzelte, Vorbauten und Mobilheime auf Campingplätzen an. Die regelmässig alle drei Jahre durchgeführte Gasprüfung ist gerade im Schadenfall ein grosser Vorteil, weil sie belegt, dass Sie als Besitzer des Wohnmobils oder Wohnwagens ihre Verantwortung für die Gasanlage wahrgenommen haben.